Training für Mensch & Hund  

Leinenbefreiung und Gehorsamsprüfung für deinen Hund 

Als anerkannte Sachverständige und lizensierte Prüferin der Hansestadt Hamburg bin ich befugt, die Gehorsamsprüfung (Leinenbefreiung) nach dem Hamburger Hundegesetz abzunehmen.

In Hamburg gilt die allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Möchtest du deinen Hund von der Anleinpflicht befreien lassen, benötigst du eine bestandene Gehorsamsprüfung. Nach der bestandenen Prüfung erhältst du von mir die amtliche Bescheinigung zur Befreiung der Anleinpflicht  -> https://www.hamburg.de/anleinpflicht/

Die Anleinpflicht ist in Hamburg gesetzlich geregelt und gilt daher grundsätzlich in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen oder anderen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr oder bei öffentlichen Versammlungen, in Aufzügen und auf Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen. Selbstverständlich auch in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und von Kinder- und Jugendeinrichtungen. 

Bitte beachte, dass sich teilweise auch auf den Freilaufflächen Hinweisschilder befinden. Selbst in diesen Bereichen dürfen hin und wieder nur Hunde ohne Leine laufen, die über die erfolgreich bestandene Gehorsamsprüfung sowie Leinenbefreiung verfügen. 

Die Anleinpflicht gilt nicht überall. In einigen Bereichen sind Hunde von der Anleinpflicht befreit. Dazu zählen ausgewiesene Hundeauslaufflächen und Hundewiesen, extra für Hunde ausgewiesene Strand- und Badestellen, bestimmte Waldgebiete in denen kein Wildschutz besteht sowie auf privaten Grundstücken. (Bitte beachtet, dass die genannten Beispiele nicht vollständig sind und von den Vorschriften und einzelnen Bundesland variieren und abweichen können. Erkundigt euch, welche Vorschriften für eure genutzten Flächen gelten.)

Bitte beachte, dass auch auf ausgewiesenen Auslaufflächen gewisse Regeln für unsere Hunde gelten. Wir tragen auch hier Verantwortung für unseren Hund, dass andere Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Dein Hund sollte auch hier nur frei laufen dürfen, wenn er durch dich beaufsichtigt wird und deine Signale befolgt. Dieses dient zum Schutz von Mensch & Tier.

Die Bescheinigung über die Befreiung von der Anleinpflicht und einen Indentitätsnachweis sind im Original mitzuführen. 

Was genau bringt mir die Gehorsamsprüfung eigentlich? Nach bestehen der Prüfung darfst du deinen Hund in Hamburg ohne Leine führen. 

Die allgemeine Anleinpflicht gilt in ganz Hamburg. Sie besagt, dass du deinen Hund außerhalb der eigenen Wohnung bzw. deines eigenen, eingezäunten Grundstücks und außerhalb der Hundeauslaufzonen grundsätzlich an der Leine führen musst. Es sei denn, du hast für deinen Hund eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten.

Der nächste Prüfungstermin

Bitte erfragt den nächsten Prüfungstermin bei mir persönlich! 

Mögliche Vorbereitungstermine:  (nicht verpflichtend).

-> bitte direkt bei mir Anfragen


Der Prüfungsort: Hamburg Volksdorf (den genauen Treffpunkt erfährst du von mir)

-> Die Abnahme der Prüfung findet in kleinen Gruppen, ganz in Ruhe und in möglichst entspannter Atmosphäre statt. Du hast noch Fragen? Schreibe mir gerne eine Email oder melde dich telefonisch bei mir.

 

Melde dich bei Interesse gerne per e-Mail über den Button bei mir.

Anmeldung


Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung:

  • Mindestalter deines Hundes 12 Monate
  • Dein Hund muss über einen Microchip verfügen
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung für den Hund muss vorhanden sein. Mindestversicherungssumme  EUR 1.000.000 für Personen- und sonstige Schäden sowie maximale Selbstbeteiligung von EUR 500,00 je Schadenfall)
  • Dein Hund muss im Hunderegister gemeldet sein. Anmeldung im Hunderegister kannst du hier vornehmen. Hamburg-Gateway:  https://www.hamburg.de/anmeldung/
  • Das Halten und Führen von Hunden darf dir behördlich nicht untersagt worden sein
  • Mit folgenden Hunden darf die Gehorsamsprüfung nicht durchgeführt werden: "gefährliche Hunde" im Sinne des HundeG §2. Bei Fragen wendet euch gerne direkt an mich.
  • Wenn ein Maulkorb oder Leinenzwang bei deinem Hund angeordnet wurde, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden
  • Mindestens ein Einzeltraining 


Bitte zur Prüfung mitbringen: 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Besitzer des Hundes)
  • Nachweis Hundehalter-Haftpflichtversicherung (siehe Voraussetzung für die Teilnahme)  
  • Heimtier + Impfausweis mit eingetragener Chipkennzeichnung des zu prüfenden Hundes (Kennzeichnung ab 6 Monaten erforderlich)
  • Anmeldebescheinigung vom Hamburger Hunderegister oder den Ausdruck zur Onlineanmeldung Hamburg Gateway (siehe Link oben)



Folgende Hilfsmittel sind erlaubt: 

  • Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp 
  • Brustgeschirr (ohne Zugwirkung unter den Achseln)
  • Halti
  • Leine
  • Hundepfeife
  • Futter oder Spielzeug zur Belohnung ist zulässig
  • Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt


 

Prüfungsinhalte der Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz: 

  • Leinenführigkeit (Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen), der Hund muss bei Richtungs & Tempowechsel seinem Halter folgen und anhalten, wenn die Hundeführerin/Hundeführer  stehen bleibt
  • Begegnung mit mehreren Personen  (Kinder, Fahrrad, Skateboard, Kinderwagen, Jogger, Fußgänger)
  • Begegnungen mit fremden Hunden (angeleint und im Freilauf)
  • Eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin/Hundeführer zu und beginnt ein Gespräch
  • Fremdperson nimmt Kontakt zum Hund auf
  • Zwei der drei Übungen "Sitz, Platz, Steh" müssen auf Signal des Hundeführers erfolgen und eingenommen werden bis zur Auflösung des Signals. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden
  • "Bleib" mit Entfernung vom angeleinten Hund (auch unter Ablenkung). Hundeführer bleibt in Sichtweite des Hundes. Rückkehr zum Hund nach Anweisung des Prüfers (frühestens nach 2 Minuten). Der Hund muss sich auch unter leichter Ablenkung ruhig verhalten.
  • Abruf des abgeleinten Hundes unter Ablenkung. Der Hund muss sich vom Hundeführer heranrufen lassen. Diese Übung wird mehrmals und in wechselnder Reihenfolge erfolgen.
  • Gehen durch eine Menschengruppe

Die einzelnen Übungen werden in der Prüfung mehrfach an verschiedenen Orten mit und ohne Leine durchgeführt. Oben genannte Hilfsmittel sind bei der Prüfung erlaubt. Ist der Hund aggressiv gegenüber anderen Hunden oder Menschen kann er die Prüfung nicht bestehen. Es darf kein Prüfungsteil mangelhaft bewertet oder gar nicht ausgeführt werden. Ein bestehen der Prüfung ist dann nicht möglich. 

Der Hundeführer wird ebenfalls bewertet. Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, mehrfach unangemessen reagiert, seinem Hund gegenüber extreme Härte aufweist oder sich rücksichtslos gegenüber anderen Personen verhält, kann die Prüfung nicht bestehen. 

Prüfungsgebühren Gehorsamsprüfung / Befreiung von der allgemeine Anleinpflicht:

Die Prüfung wird grundsätzlich von einer bestimmten Person mit einem Hund abgelegt.

  • Prüfungsgebühr pro Mensch-Hund-Team: 70,- EUR (1 Person + 1 Hund)
  • Prüfungsgebühr pro Mensch-Hund-Team als Einzeltermin 85,00, EUR (1 Person + 1 Hund)
  • Weitere Familienangehörige: 50,00 EUR / Jugendliche (14-18 Jahre): 20,00 EUR
  • Die Kosten für die Ausstellung eines verlorenen Hundeführerschein betragen 45,00 EUR

- > Die bestandene Prüfung gilt für das jeweilig geprüfte Hund-Mensch-Team


Behördengebühr wird an die Stadt übermittelt

  • pro Ausstellung gelbe Befreiungskarte der Stadt Hamburg: 27,00 EUR (2024)
  • max. 54,- EUR pro Familie (gleiche Wohnadresse) -> https://www.hamburg.de/anleinpflicht/


Anmeldung im Hunderegister (Behördengebühren) / falls noch nicht erledigt: 

30.00 EUR Bei Anmeldung im Internet / Weitere Infos findest du auch über folgenden > https://www.hamburg.de/anmeldung/

45,00 EUR Bei Anmeldung im Kundenzentrum oder im Fachamt  


Prüfungs-Vorbereitungstermin / Damit du entspannt in die Prüfung starten kannst

-> Dieser Termin ist nicht verpflichtend! 

  • ca. 60 Minuten: 25,00 EUR pro Teilnahme 
  • Termin:  Termine folgen
  • Termin:  Termine folgen

An diesem Termin können alle zu prüfenden Personen teilnehmen. Es kann allerdings immer nur einer an den einzelnen Übungen mit dem Hund teilnehmen. Wechsel zwischen den Übungen ist natürlich möglich.


An dem Prüfungstermin dürfen maximal 12 zu prüfende Personen und 6 Hunde anwesend sein.

 

Anmeldung zur Prüfung:

Schreibe mir gerne eine Nachricht!

Ich übersende dir das Antragsformular" Auf Befreiung der Anleinpflicht" der Behörde (einen Antrag je Hund und Mensch!) sowie die Teilnahmebedingungen und die Informationen zur DSGVO zu. 

Sende mir den Antrag "Auf Befreiung der Anleinpflicht" bitte 14 Tage vor der Abnahme unterschrieben und ausgefüllt zurück an post@nicole-horstmann.de. 

Noch Fragen? Melde dich gerne telefonisch oder per Email bei mir. 


Prüfungsdauer:

  • ca. 60-75 Minuten


 


 
 
 
 
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